Bauantrag
Garagen und Carports sind in einigen Bundesländern z.B. Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei. Einige Punkte sollten jedoch beachtet werden. Grundsätzlich gilt auf einer beliebigen Grenze 9 m in der Länge und 3 m in der Höhe zu bebauen.
Prüfen Sie ob in Ihrem Gebiet ein Bebauungsplan vorliegt, der Dachformen oder Gründächer zur Auflage machen könnte. Rechtzeitiges Planen erspart Ihnen unangenehme Überraschungen.
Sollten Sie derzeit Planen ein Haus zu bauen, empfehlen wir Ihnen eine Garage oder ein Carport im Bauantrag mit einzureichen. Sprechen Sie im jeden Fall mit Ihrem Berater über das Thema Statik und Fundamentpläne. Oftmals werden Garagen angeboten, die keinen statischen Nachweis erbringen. Hiervor warnen wir ausdrücklich.
Unsere Produkte sind für die nötigen Dach und Windlastzonen der jeweiligen Bundesländer ausgelegt und werden stets auf den neusten Stand gebracht.
Für weitere Fragen können Sie uns gern kontaktieren.